Die Donaukommission

Die Donaukommission ist eine internationale zwischenstaatliche Organisation, die gemäß dem am 18. August 1948 in Belgrad unterzeichneten Übereinkommen über die Regelung der Schifffahrt auf der Donau gebildet wurde.

Die Donaukommission verfolgt als wichtigste Ziele, die freie Schifffahrt auf der Donau für Handelsschiffe unter den Flaggen aller Staaten im Einklang mit den Interessen und souveränen Rechten der Mitgliedstaaten des Belgrader Übereinkommens zu sichern, diese auszubauen und die wirtschaftlichen und kulturellen Bindungen zwischen diesen Staaten untereinander sowie zu anderen Ländern zu festigen.

Mitglieder der Donaukommission sind die Republik Bulgarien, die Bundesrepublik Deutschland, die Republik Kroatien, die Republik Moldau, die Republik Österreich, Rumänien, die Republik Serbien, die Slowakische Republik, die Ukraine und Ungarn.

Seit 1954 hat die Kommission ihren Sitz in Budapest. Amtssprachen der Kommission sind Deutsch, Russisch und Französisch.

In ihrer Arbeit stützt sich die Donaukommission auf den historischen Erfahrungsschatz bei der Regelung der Schifffahrt auf den internationalen Flüssen Europas und auf die besten Traditionen der internationalen Flusskommissionen, besonders der mit dem Pariser Friedensvertrag von 1856 gebildeten Europäischen Donaukommission.

Die Tätigkeit der Donaukommission ist perspektivisch gesehen eingebunden in die Schaffung eines einheitlichen schiffbaren Wasserstraßensystems in Europa. So befasst sich die Kommission vorrangig mit der Vereinheitlichung der grundlegenden, für die Befahrung der Donau und anderer Strecken des einheitlichen Wasserstraßensystems erforderlichen normativen Dokumente, der Gewährleistung ihrer gegenseitigen Anerkennung, der Verbesserung der nautischen Bedingungen, der Erhöhung der Schifffahrtssicherheit sowie mit der Absicherung weiterer Bedingungen für die Einbindung der Donau, dieser bedeutsamen Verkehrsader ins europäische System.

Im Interesse dieser Einbindung arbeitet die Kommission mit internationalen Gremien, die sich mit verschiedenen Aspekten der Binnenschifffahrt befassen, wie die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen, die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, die Europäische Kommission u.a., aktiv zusammen.

Um die Rolle der Donaukommission in der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Binnenschifffahrt zu stärken, haben sich die Mitgliedstaaten des Belgrader Übereinkommens vorgenommen, die Kommission zu modernisieren sowie sie mit zusätzlichen Befugnissen und neuen Funktionen auszustatten und den Kreis ihrer Mitglieder zu erweitern. Bereits jetzt haben Frankreich, die Türkei und die Europäische Gemeinschaft ihren Wunsch geäußert, der erneuerten Donaukommission beizutreten. Der Weg dafür wird durch den Abschluss der gegenwärtig laufenden Revision des Übereinkommens freigemacht.