60. Jahrestag der Unterzeichnung des Übereinkommens
ÜBER DIE REGELUNG DER SCHIFFFAHRT AUF DER DONAU
(aus der Rede des Präsidenten der Donaukommission, Botschafter Igor Savolskij anlässlich der 71. Tagung der DK)
Am 18. August 2008 jährte sich die Unterzeichnung des Übereinkommens über die Regelung der Schifffahrt auf der Donau zum sechzigsten Mal. Die vergangenen Jahrzehnte, beginnend mit den schwierigen Zeiten nach dem Zweiten Weltkrieg, haben die Lebensfähigkeit des Übereinkommens und die Daseinsberechtigung der Kommission bewiesen.
Die Kommission hat Großes bei der Gewährleistung der freien Schifffahrt auf der Donau im Einklang mit den Interessen und souveränen Rechten der Mitgliedstaaten sowie zur Festigung der wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen untereinander und mit anderen Staaten geleistet.
Während all der Zeit haben die Vertragsparteien des Übereinkommens aktiv in der Donaukommission, die auf der Grundlage des Übereinkommens gebildet wurde, zusammengearbeitet.
Die Kommission hat die ihr übertragenen Aufgaben würdig erfüllt und sich den politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Donauraum gestellt. So spielte sie in der schwierigen Zeit der Sanktionen gegen Jugoslawien, die zu bedeutenden Problemen für die grenzüberschreitende Schifffahrt auf der Donau führten, eine gewichtige Rolle bei der Überwindung dieser Schwierigkeiten.
Während dieser Jahre haben sich tiefgreifende geopolitische und wirtschaftliche Veränderungen vollzogen. Die Grundsätze und Normen des vor 60 Jahren unterzeichneten Belgrader Übereinkommens haben jedoch nichts von ihrer Bedeutung verloren - das mit dem Zusatzprotokoll von 1998 aktualisierte Übereinkommen ist nach wie vor eine zuverlässige Grundlage für die Donaukooperation und bildet die rechtliche Basis für die Gewährleistung der Freiheit der Schifffahrt auf der Donau.
Die Lebensfähigkeit der Kommission erklärt sich vor allem dadurch, dass das Übereinkommen auf Grundsätzen und Normen des internationalen Flussrechts beruht, welche sich in der internationalen Praxis entwickelt haben und die Schifffahrt auf den internationalen Flüssen Europas - Donau, Rhein, Schelde und Mosel - regeln. Es handelt sich um den Grundsatz der Schifffahrtsfreiheit, um das Recht aller Anrainerstaaten auf Zugang zum Meer, um die gleichberechtigte Beteiligung an der Festlegung des Schifffahrtsregimes und an dem internationalen Gremium, welches zur Regelung der Schifffahrt geschaffen wurde.
Diese grundlegenden Prinzipien und Normen bilden die Grundlage der Tätigkeit der Donaukommission, die in den vergangenen Jahrzehnten einen würdigen Beitrag zur Erweiterung und Vertiefung der Donaukooperation geleistet hat. Mit ihr verbinden auch die Mitgliedstaaten der Kommission und eine Reihe anderer europäischer Staaten große Hoffnungen hinsichtlich der künftigen Entwicklung der grenzüberschreitenden Schifffahrt auf der Donau und des gesamteuropäischen Binnenwasserstraßennetzes. Davon zeugt insbesondere die geplante Erweiterung des Kreises der Mitgliedstaaten der Kommission. In diesem Zusammenhang kann man davon ausgehen, dass die neuen Vertragspartner des revidierten Übereinkommens mit ihrem Industrie- und Transportpotential das Donauschifffahrtsgewerbe beleben werden.
Die bevorstehende Revision des Übereinkommens wird zweifellos eine neue, wichtige Etappe in der Geschichte der Kommission eröffnen. Dabei möchte ich betonen, dass die Revision keine Abkehr von den wichtigsten Bestimmungen des Übereinkommens bedeuten wird. Die Kontinuität in bezug auf das Regime der grenzüberschreitenden Schifffahrt bleibt erhalten. Gleichzeitig wird das Übereinkommen modernisiert, wobei zusätzliche Funktionen der Donaukommission festgelegt werden, von denen sie praktisch bereits gegenwärtig mehrere wahrnimmt.
Unter den neuen Befugnissen der Kommission sei das Recht erwähnt, verbindliche Entscheidungen zu treffen. Man geht davon aus, dass dank dieser Neuerung der Dialog der Donaukommission mit anderen, mit der Regelung der Binnenschifffahrt befassten internationalen Organisationen einen höheren Stellenwert erhält. Dies ist in der gegenwärtigen Situation, wo an der Harmonisierung der Schifffahrtsregeln auf allen Streckenabschnitten des europäischen Binnenwasserstraßennetzes gearbeitet wird, besonders wichtig. Die Donaukommission beteiligt sich an dieser Arbeit, muss dies jedoch noch effizienter tun und alles Progressive, das in den anderen internationalen Gremien, wie der Wirtschaftskommission für Europa der VN, der Europäischen Union und der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, geschaffen wird, aufnehmen. Dabei muss sie dafür Sorge tragen, dass diese Regelungen unter Berücksichtigung der Spezifik der Donau angewendet werden, und sie unter den anderen zuständigen internationalen Gremien ihre führende Rolle in Fragen der Donauschifffahrt beibehält. Hierfür ist ein ständiger Austausch, eine Zusammenarbeit zwischen diesen anerkannten internationalen Gremien und der Donaukommission erforderlich. Die neuen Rechte der Donaukommission sollen zur Vertiefung dieser Zusammenarbeit beitragen.
- In der weiteren Zukunft sehen wir unsere Kommission als überaus wichtigen Bestandteil eines insgesamt 10.250 km langen einheitlichen Systems der riesigen Wasserstraße des „Großen Europäischen Verkehrsrings", der nach Öffnung der russischen Binnenwasserstraßen ganz Europa - über die Donau und den Main-Donau-Kanal - mit dem einheitlichen Tiefwassersystem des europäischen Teils von Russland sowie den küstennahen Fahrtstrecken der Nord- und Ostsee verbinden wird. Dieses System zieht sich über 12 Länder (hinzukommen 4 Küstenstaaten) und umfasst etwa 50 Fluss- und Seehäfen.
- Unsere heutige Arbeit an den Entwürfen von Empfehlungen im Bereich der Wasserpolitik auf der Donau ist auch schon ein Beitrag zu diesem großangelegten Projekt.
- So kann man feststellen, dass das ins „reife Alter" getretene Übereinkommen nach wie vor gültig ist und die auf seiner Grundlage geschaffene Organisation funktioniert, für die Zusammenarbeit mit der Welt aufgeschlossen und erneuerungsfähig ist und eine große Zukunft hat.







