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Dk 298/X-2002
bericht Das Treffen der Experten für Funkwesen, einberufen gemäß Punkt 16 des Arbeitsplans der Donaukommission für den Zeitraum 24. April 2002 bis zur 61. Jahrestagung, fand vom 14. bis 16. Oktober 2002 statt. An der Arbeit des Treffens nahmen Expertendelegationen aus Bulgarien, Deutschland, Jugoslawien, Kroatien, Moldau, Österreich, Rumänien, Russland, der Slowakei, der Ukraine und aus Ungarn teil. Die Liste der Teilnehmer ist beigefügt (siehe Anlage). Das Sekretariat der Donaukommission war durch die Herren Nádas, Karaičić, Vdovychenko, Anda, Stefanescu, Toma, Mikhaylov, Spitzer, Schulze-Rauschenbach sowie Frau Japunčić vertreten. Das Treffen wurde durch den Generaldirektor des Sekretariats der Donaukommission, Herrn Nedialkov eröffnet. Zum Vorsitzenden des Treffens wurde Herr Busse (Deutschland), zum stellvertretenden Vorsitzenden Herr Bobkov (Russland) gewählt.
Die Teilnehmer des Treffens haben folgende
Tagesordnung angenommen:
a)
Zusammenfassende Information des Sekretariats
der DK über den bulgarischen Textentwurf der „Empfehlungen
über den Erwerb, die Ausstellung und gegenseitige Anerkennung von
Befähigungszeugnissen für die Bedienung von Schiffsfunkstellen im
Sprechfunkverkehr auf der Donau“.
b)
Zusammenfassende Information des Sekretariats
der DK über die Auswirkungen der Ergebnisse der
Arbeitsgruppe RAINWAT (Luxemburg, 6. bis 7. November 2001, Bukarest, Juni
2002) auf die „Empfehlungen über den Erwerb, die Ausstellung und die
gegenseitige Anerkennung von Befähigungszeugnissen für die Bedienung von
Schiffsfunkstellen im Sprechfunkverkehr auf der Donau“.
c)
Zusammenfassende Information des Sekretariats
der DK über die Anwendbarkeit des Automatischen
Identifizierungssystems (AIS) auf der Donau.
d)
Zusammenfassende Information des Sekretariats
der DK über Möglichkeiten der automatischen
Übermittlung von navigatorischen,
hydrometeorologischen, verkehrstechnischen und sonstigen Informationen über
Funktelex an die Schiffsführer auf der Donau (NAVTEX).
e) Sonstiges – auf Vorschlag der österreichischen Delegation: 1. Information über die Umsetzung der „Regionalen Vereinbarung“ in nationales Recht in Österreich. 2. Regionalteil Donau des gemeinsamen Handbuchs der DK/ZKR
–
auf Vorschlag der
bulgarischen Delegation: Änderungen der Anlage 4
der Empfehlungen über die grundsätzlichen technischen und betrieblichen Merkmale
für Radaranlagen in der Donauschifffahrt
Zu TOP a) haben die Experten von der zusammenfassenden Information des Sekretariats über den bulgarischen Textentwurf der „Empfehlungen über den Erwerb, die Ausstellung und gegenseitige Anerkennung von Befähigungszeugnissen für die Bedienung von Schiffsfunkstellen im Sprechfunkverkehr auf der Donau“ Kenntnis genommen. Die Teilnehmer dankten der bulgarischen Delegation für die Erarbeitung des Entwurfs der Empfehlungen (AD 1.1). In einer ausführlichen Diskussion wurde festgestellt, dass dieser Entwurf der Empfehlungen den Entwürfen der neuen Empfehlung Nr. 4 sowie der Anpassung des bestehenden Anhangs 5 der Regionalen Vereinbarung, welche von dem PT RAINWAT ausgearbeitet wurden, weitgehend identisch ist. Dazu haben die Delegationen Deutschlands und Österreichs angemerkt, dass diese Dokumente ab 1. März 2003 Bestandteil der Regionalen Vereinbarung werden, falls diese von den zuständigen Vertragsverwaltungen angenommen werden. Weiterhin merkte eine Reihe von Delegationen an, dass der von den bulgarischen Experten vorgestellte Entwurf der Empfehlungen eine gute Basis für einen Vergleich mit dem Entwurf der neuen Empfehlung Nr. 4 der Regionalen Vereinbarung darstellt. Ziel dieser Arbeit sei es, den Ausbildungs- und Wissensstand der Bewerber zu harmonisieren und die Mindestanforderungen festzulegen.
Die ukrainische Delegation schlug vor,
dass sie den Vergleich der von bulgarischen Experten und dem PT RAINWAT
erarbeiteten Entwürfe der Dokumente übernimmt und eine einheitliche
Empfehlung ausarbeitet. Das Dokument Empfehlung Nr. 4 sollte als Grundlage
genommen werden, da dieses den Anforderungen am meisten entspricht. Dieser
Vorschlag wurde von einer Reihe von Ländern wie Russland, Ukraine, Slowakei
u.a. unterstützt. Die Experten für Funkwesen sind der ukrainischen
Delegation für diese Bereitschaft dankbar. Schwerpunkte des Vergleichs sollen
die Anlage zum Dok. AD 1.1 und das zu TOP b) vorgelegte Dokument AD 2 sein,
wobei AD 2 die Grundlage für den Vergleich bildet. Die ukrainische Delegation
sollte ihren Vorschlag bis zum 1. Dezember 2002 beim Sekretariat einreichen,
damit dieses den endgültigen Textentwurf der neuen Empfehlungen bis Mitte
Februar 2003 verteilen kann. Es wurde vorgeschlagen, den endgültigen
Textentwurf nach dem üblichen Verfahren bei der 61. Jahrestagung der
Arbeitsgruppe für technische Angelegenheiten vorzulegen.
Zu TOP b) haben die Experten die zusammenfassende Information des Sekretariats über die Auswirkungen der Ergebnisse der Arbeitsgruppe RAINWAT (Luxemburg, 6. bis 7. November 2001, Bukarest, Juni 2002) auf den Entwurf der „Empfehlungen über den Erwerb, die Ausstellung und die gegenseitige Anerkennung von Befähigungszeugnissen für die Bedienung von Schiffsfunkstellen im Sprechfunkverkehr auf der Donau“, die von den bulgarischen Experten erarbeitetet wurden, erörtert. Es wurde darauf verwiesen, dass TOP b) als Fortsetzung der Erörterung der Frage zu TOP a) zu betrachten sei.
Die Delegation Österreichs verwies darauf, dass derzeit verbindliche Bestimmungen existieren, welche nunmehr für alle
Donau- und Rheinanliegerstaaten im Rahmen der „Regionalen Vereinbarung über
den Binnenschifffahrtsfunk“ (Basel, 2000) anzuwenden sind.
Die Funkexperten sind der Ansicht, dass der der Donaukommission
vorgelegte bulgarische Entwurf der Empfehlungen berücksichtigt werden sollte.
Die jugoslawische Delegation war der Meinung, dass sich die von ihren Experten
zu TOP a) geäußerte Meinung auch auf TOP b) bezieht. Der Textentwurf, der
von bulgarischen Experten vorbereitete wurde, sei mit dem Entwurf der
Empfehlungen Nr. 4, welcher vom PT RAINWAT erarbeitet wurde, zu vergleichen.
Die Delegationen von Russland, der Ukraine, Ungarn, Deutschland und der
Slowakei unterstützen diese Meinung.
Nach ausführlicher Diskussion wurde entschieden, den ukrainischen
Vorschlag zu akzeptieren. Dieser beinhaltet, als Grundlage den Entwurf der
Empfehlung Nr. 4 zu nehmen, diesen mit dem von bulgarischen Experten
erarbeiteten Entwurf der Empfehlungen zu vergleichen und auf dieser Basis eine
neue Empfehlung zu erarbeiten. Es
wird vorgeschlagen, dass der Entwurf der letzten Version der Empfehlung der
Arbeitsgruppe für technische Angelegenheiten anlässlich der 61. Jahrestagung
zur Erörterung - und im Falle seiner Annahme
- der 61. Jahrestagung zur Bestätigung vorgelegt wird.
Der deutsche Delegierte gab einen Situationsbericht in bezug auf den
Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk in
Deutschland ab. Ab 1. 1. 2003 müssen neue Bestimmungen in Deutschland in
Kraft treten. Der österreichische Delegierte berichtete, dass entsprechende
Regelungen in seinem Land bereits in Kraft sind.
In einer ausführlichen Debatte beurteilten die Delegationen die Auswirkungen
der Ergebnisse der Arbeitsgruppe RAINWAT auf die „Empfehlungen über den
Erwerb, die Ausstellung und die gegenseitige Anerkennung von
Befähigungszeugnissen für die Bedienung von Schiffsfunkstellen im
Sprechfunkverkehr auf der Donau“ positiv. Das zeigte sich auch in der bei
der Diskussion geäußerten Absicht der Mitgliedstaaten
der DK, den bulgarischen
Textentwurf der Empfehlungen an die der Baseler Vereinbarung anzupassen. Zu
TOP c) über
die Anwendbarkeit des Automatischen
Identifizierungssystems (AIS) auf der Donau haben
die Delegationen Österreichs, Jugoslawiens, Bulgariens, Russlands, Rumäniens
und Deutschlands kurze Informationen über diesbezügliche Aktivitäten in
ihren Ländern gegeben. Diese Informationen erlaubten den Experten, eine
fruchtbare und aufschlussreiche Diskussion zu diesem Thema zu führen. Die
Delegationen aus Österreich, Deutschland und Russland informierten über den
Testbetrieb von AIS in ihren Ländern. Die rumänische Delegation informierte
über das in ihrem Land seit einem Jahr fest installierte AIS-System, welches
den rumänischen Kanal bis zum Schwarzen Meer abdeckt.
Während der Diskussion wurden folgende Fragen detailliert behandelt:
Auswahl des AIS-Standards für Binnenwasserstraßen, Schaffung der
Uferinfrastruktur, Erarbeitung der notwendigen administrativen Voraussetzungen
sowie Nutzung der Frequenzen für AIS.
Alle Länder stimmten dem russischen Vorschlag zu, eine Arbeitsgruppe
bestehend aus Experten interessierter Mitgliedstaaten der DK und der ZKR zu
bilden. Die deutsche Delegation schlug vor, diese Gruppe Anfang 2003 nach
Koblenz einzuladen und damit zu beauftragen, einen konkreten Maßnahmenkatalog
zur Einführung des AIS zu erarbeiten. Die Arbeitsergebnisse dieser Gruppe
sollen den Sekretariaten der DK und ZKR übermittelt werden. Die Delegationen
von Jugoslawien, Österreich, Rumänien, Russland und der Slowakei bekundeten
die Absicht zur Teilnahme ihrer Experten an dem Treffen. Weitere Teilnehmer
werden gebeten, sich bis Ende dieses Jahres an die deutsche Delegation
zu wenden.*
Die Funkexperten sprachen sich einstimmig dafür aus, einen
entsprechenden Punkt bis zum Abschluss des Vorhabens in die zukünftigen
Arbeitspläne der Donaukommission aufzunehmen und die Jahrestagung zu
ersuchen, dies zu beschließen.
Zu TOP d)
erörterten
die Experten Möglichkeiten der automatischen
Übermittlung von navigatorischen, hydrometeorologischen, verkehrstechnischen und sonstigen
Informationen über Schmalbandtelegraphie (NBDP) an die Schiffsführer auf der
Donau (NAVTEX) und informierten das Treffen über ihren Standpunkt zu dieser
Frage. Insbesondere die österreichische Delegation merkte an, dass
gegenwärtig ein entsprechender Standard im Rahmen der Europäischen Union in
den Verkehrsforschungsprojekten „Inland Navigation Demonstrator for River
Information Services (INDRIS)“ und „Consortium Operational Platform for
River Information Services (COMPRIS)“ ausgearbeitet wird. Nach Meinung der
österreichischen Delegation ist es notwendig, die Arbeitsergebnisse bei der
Erstellung entsprechender Empfehlungen zu berücksichtigen. Die Delegationen
Bulgariens, Russlands, der Ukraine, Jugoslawiens und der Slowakei merkten an,
dass die automatische Übermittlung von navigatorischen,
hydrometeorologischen und sonstigen Informationen
an die Schiffsführer weiterhin hohe Priorität besitzt und sprachen sich für
die Schaffung eines einheitlichen Informationssystems aus. Die slowakische
Delegation schlug vor, eine für die europäische Binnenschifffahrt anwendbare
Lösung zu finden. Die Delegationen Deutschlands und Österreichs sprachen
sich für die Lösung dieser Frage durch die Anwendung von AIS aus. Die
ungarische Delegation informierte darüber, dass auf ihrem
Donaustreckenabschnitt ein nicht automatisierter NAVINFO-Dienst rund um die
Uhr betrieben wird. Die Experten kamen nach längerer Diskussion darüber überein, dass das INDRIS-, COMPRIS-, NAVTEX- und AIS-System zu prüfen wären, mit dem Ziel, ein System für die automatische Übermittlung von navigatorischen, hydrometeorologischen und sonstigen Informationen an die Schiffsführer einzuführen. Die Experten baten das Sekretariat der Donaukommission, Informationen über diese Systeme zu sammeln, diese an die Mitgliedstaaten weiterzuleiten und diese Frage in der im Text des Berichts unter TOP c) genannten Gruppe zu behandeln und ihre Arbeitsergebnisse auf einem der folgenden Treffen der Experten für Funkwesen vorzulegen.
Zu TOP e) nahm das Expertentreffen die Information der österreichischen Delegation über die Umsetzung der „Regionalen Vereinbarung“ in nationales Recht in Österreich zu Kenntnis. Ferner teilte sie mit, dass der österreichische Regionalteil, welcher dem Sekretariat der DK übermittelt wurde, über die Internet WWW Seite des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, (www.bmvit.gv.at) und zwar über die weiterführenden Links - Telekommunikation, -Funkdienste, - See- und Binnenschiffsfunkdienst, - Handbuch Regionalteil Österreich http://www.bmv.gv.at/sixcms_upload/media/68/handbuch_regionaler_teil___aut.pdf bezogen werden kann. Auf Vorschlag der bulgarischen Delegation zu Änderungen der Anlage 4 der Empfehlungen über die grundsätzlichen technischen und betrieblichen Merkmale für Radaranlagen in der Donauschifffahrt hat das Expertentreffen dem Vorschlag zugestimmt, bei der Ausstellung einer neuen Bescheinigung über Einbau und Funktion von Radaranlagen und Wendeanzeiger die Fristen der Gültigkeit von jeder einzelnen Zulassung zu berücksichtigen. Die Funkexperten bitten das Sekretariat, diesen Änderungsvorschlag zur Empfehlung der Jahrestagung zur Prüfung vorzulegen. Seitens des Sekretariats der Donaukommission wurde eine kurze Information über die Veröffentlichungen der Donaukommission gegeben. Ausgehend von der angespannten Finanzlage bat das Sekretariat die Mitgliedstaaten, die gewünschte Anzahl der Exemplare auf das unbedingt notwendige Maß (ein Drittel) zu beschränken. Die deutsche, österreichische und russische Delegationen schlugen vor, die Publikationen zukünftig über das Internet auf der Website der Donaukommission und auf CD-ROM zur Verfügung zu stellen. Der Chefingenieur sagte zu, diesen Vorschlag an die nächste Jahrestagung weiterzuleiten, machte aber darauf aufmerksam, dass dies einerseits eine Haushaltsfrage, andererseits eine Frage des Urheberrechts sei und somit nur von der Jahrestagung entschieden werden könne. Das Treffen der Experten dankte dem Sekretariat der Donaukommission sowie seinem Chefingenieur für die erfolgreiche Vorbereitung und Durchführung dieses Treffens.
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* * Der Bericht über das Treffen der Experten wird der 61. Jahrestagung der Donaukommission zur Prüfung vorgelegt. * Peter Busse, Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Bonn E-mail: peter.busse@bmvbw.bund.de |