DONAUKOMMISSION

ET/Tech./Dezember 2002

Treffen der Experten für technische Angelegenheiten

 

2. – 6. Dezember 2002

 

bericht

über das Treffen der Experten für technische Angelegenheiten

   

1.             Das Treffen der Experten für technische Angelegenheiten, einberufen gemäß Punkt 36 des Arbeitsplans der Donaukommission für 2002/2003, fand vom 2. bis 6. Dezember 2002 statt.  

2.             An der Arbeit des Treffens nahmen folgende Delegationen der Mitgliedstaaten der Donaukommission: Bulgarien, Deutschland, Jugoslawien, Kroatien, Moldau, Österreich, Rumänien, Russland, Slowakei, Ukraine und Ungarn sowie Vertreter des Sekretariats der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa und des Sekretariats der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt teil. (Die Liste der Teilnehmer ist in Anlage 1 beigefügt).  

3.             Das Sekretariat der Donaukommission war durch die Herren Nedialkov, Nádas, Anda, Vdovychenko, Karaičić, Stefanescu, Toma, Spitzer, Frau Japunčić, Herrn Schulze-Rauschenbach und Herrn Mikhaylov vertreten.  

4.             Herr L. Steinhuber (Deutschland) wurde zum Vorsitzenden, Frau K. Vukadinović  (Jugoslawien) zur stellvertretenden Vorsitzenden des Treffens gewählt.  

5.             Nach der Begrüßung der Teilnehmer durch den Präsidenten der Donaukommission, Herrn Botschafter S. Nick, gab der Generaldirektor des Sekretariats der DK, Herr D. Nedialkov, einen Überblick über die Ereignisse und Ergebnisse der letzten Monate in der Tätigkeit der Donaukommission, die  in engem Zusammenhang mit den Themen dieses Treffens stehen und wies auf die vielen im technischen Bereich zu lösenden Aufgaben hin.  

6.             Es wurde folgende Tagesordnung angenommen:

Nautische Fragen

a)         Information der Mitgliedstaaten der Donaukommission über das   Schifferdienstbuch für die Besatzung von Binnenschiffen und die in diesem Bereich laufenden Arbeiten.

b)        Information der zuständigen rumänischen Behörden betreffend das Ersuchen der Ukraine zur Präzisierung von Nr. 1 und 3, § 5.01,  Kapitel V „Lotsendienst“ in dem auf Binnenschiffe auf der Donau bezogenen Teil der „Sonderbestimmungen für die Schifffahrt auf der Unteren Donau“.

c)         Information der Mitgliedstaaten der Donaukommission über das Protokoll der ZKR „Schnelle Schiffe auf dem Rhein. Änderung der Polizeiverordnung durch vorübergehende Anordnungen“ unter Berücksichtigung der hierzu in der UN/ECE geführten Debatte.

Technische Fragen

d)        Auskünfte der Mitgliedstaaten der Donaukommission über die bei ihnen laufenden Arbeiten zur Erstellung elektronischer Vektorkarten ihrer Donaustreckenabschnitte und der entsprechenden Datenbestände sowie über die Nutzung des Standards „Inland-ECDIS“ hierbei.

e)         Erörterung der Stellungnahmen der Mitgliedstaaten der Donaukommission zur neuen Fassung einiger Kapitel der Empfehlungen über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe sowie der Mitteilungen über die Anwendung der neuen EU-Richtlinie zu dieser Frage.

f)          Übernahme der Bestimmungen der UN/ECE hinsichtlich der Stabilität von Schiffen, die Container befördern, in die „Empfehlungen über technische Vorschriften für Binnenschiffe“ der Donaukommission.

g)         Erörterung der Information  des Sekretariats über Stellungnahmen und Vorschläge der Mitgliedstaaten der Donaukommission zur Standardisierung elektronischer Meldesysteme für Binnenschiffe und der elektronischen Übermittlung von Nachrichten für die Schifffahrt.

Hydrotechnische und hydrometeorologische Fragen

h)         Information des Sekretariats über die Stellungnahmen und Vorschläge der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten der Donaukommission zum Plan der Großen infrastrukturellen Arbeiten im Hinblick auf die Sicherstellung der von der Donaukommission empfohlenen Fahrrinnenabmessungen; Information über Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften der „Empfehlungen über die Festlegung der Abmessungen der Fahrrinne, der Wasser- und sonstiger Bauwerke an der Donau“ einschließlich der Auskünfte über die Gewährleistung der empfohlenen Fahrrinnentiefen.

i)           Meinungsaustausch über die Ergebnisse der Zusammenarbeit mit dem Exekutivkomitee für den paneuropäischen Verkehrskorridor VII und über die auf internationale finanzielle Unterstützung angewiesenen Projekte zum Ausbau der Donau, welche von den Regierungen der Mitgliedstaaten bis zum 30. September 2002 dem Sekretariat vorgelegt wurden.

j)          Information des Sekretariats über Vorschläge der Mitgliedstaaten der Donaukommission über die Erstellung einer einheitlichen Konzeption für Schutzhäfen (Anzahl, Lage, geplante Schiffstypen usw.).

k)        Information des Sekretariats über Vorschläge zum neuen Modell des „Hydrologischen Nachschlagewerks der Donau für die Jahre 1921 – 2001“.

Fragen zu Betriebswirtschaft und Umweltschutz

l)           Erörterung des Entwurfs des neuen Kapitels 5 a „Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Dieselmotoren“ der von der Donaukommission herausgegebenen „Empfehlungen über technische Vorschriften für Binnenschiffe“.

m)       Erörterung des von den Donauländern auf der Grundlage der Schlussfolgerungen des Abschlussberichts (Fa. Carl Bro International – 2000) erarbeiteten Entwurfs des „Plans zur Sammlung von Schiffsbetriebsabfällen auf der Donau“.

n)         Sonstiges.  

7.             Während des Treffens wurden zu TOP n)  - Sonstiges - folgende Themen aufgenommen:

-         Auswirkungen des Rechtsbestandes der Europäischen Gemeinschaft auf die Arbeit der Donaukommission;

-         Präzisierung des Wortlauts von § 8.02 des DFND ausgehend von Punkt 7.1.5.8 des ADN-D;

-         Regelung der Bezeichnung von Schleppverbänden, die gefährliche Güter befördern, im DFND;

-         Weitere Aktualisierung des DFND (§§ 1.19, 6.07 und 6.24.)  

Zu TOP a)  

8.             Das Expertentreffen nahm die vom Sekretariat erstellte Zusammenfassende Information sowie das Muster des in Kroatien gültigen Schifferdienstbuchs zur Kenntnis. Der Rat des Sekretariats für nautische Angelegenheiten informierte die Experten über die in dieser Frage in den letzten beiden Jahren getroffenen Entscheidungen und gab bekannt, dass im Sekretariat keine Antwort von den zuständigen deutschen Behörden in bezug auf die Anforderungen an die Schifferdienstbücher der DK-Mitgliedstaaten (Punkt 4 des Arbeitsplans der DK für 2002/2003) eingegangen ist.  

9.             Die slowakische Delegation machte auf die immer noch andauernden Schwierigkeiten der slowakischen Schiffseigner bei der Anerkennung in Deutschland des in seinem Land gültigen Schifferdienstbuchs aufmerksam. Die zuständigen slowakischen Behörden hätten mit den zuständigen tschechischen Behörden, die ihr Schifferdienstbuch schon überarbeitet haben, Kontakt aufgenommen. Die Delegationen der Ukraine und von Österreich berichteten darüber, wie diese Frage in ihren Ländern geregelt wurde.  

10.         Der Chefingenieur der ZKR machte deutlich, dass das Schifferdienstbuch mit den entsprechenden Einträgen Grundlage für die Erteilung von Schifferpatenten sei. Insofern seien an Form und Inhalt eines Schifferdienstbuches einheitliche Mindestanforderungen zu stellen. Das Sekretariat der ZKR erarbeitet derzeit eine Richtlinie, die eine Handlungsanweisung für öffentliche Stellen beinhaltet, die Schifferdienstbücher ausstellt.  

11.         Der Vertreter der UNECE teilte mit, dass die letzte Fassung des Schifferdienstbuchs, die auf dem Schifferdienstbuch der ZKR beruht, in Dokument TRANS/SC.3/WP.3/2003/1 enthalten sei.  

12.         Im Ergebnis der Debatte einigten sich die Delegationen dahingehend, das Sekretariat der DK zu beauftragen, gemeinsam mit dem Sekretariat der ZKR die Mindestanforderungen an die einheitlichen Schifferdienstbücher auszuarbeiten und diese an die Mitgliedstaaten der DK zur Stellungnahme zu verteilen. Ziel hierbei ist die Anpassung an das gegenwärtige Modell des Schifferdienstbuchs der ZKR und dessen Anwendung.  

13.         Das Treffen der Experten empfahl der 61. Jahrestagung, einen entsprechenden Punkt in den Arbeitsplan der DK für 2003/2004 aufzunehmen und dieses Thema im Rahmen eines gesonderten Tagesordnungspunkts in die vorläufige Tagesordnung des nächsten Treffens der Experten für technische Angelegenheiten aufzunehmen.  

14.         Auf Wunsch einiger Delegationen berichtete der Chefingenieur des Sekretariats der DK zusammenfassend über die wichtigsten Ergebnisse der 2. Sitzung des Gemeinsamen Ad-hoc-Ausschusses der beiden Stromkommissionen. Hauptthema dieser Sitzung seien auch die Vorbereitungsmaßnahmen für die gegenseitige Anerkennung der Schiffsführerzeugnisse/Schifferpatente gewesen. Die Teilnehmer hätten hierbei die Wichtigkeit des schnellstmöglichen Abschlusses der Arbeit der Donaukommission an einem einheitlichen Schifferdienstbuch betont.

Zu TOP b)

15.         Bei der Erörterung dieses Punkts erklärte die rumänische Delegation, dass Nr. 1 und 3, § 5.01,  Kapitel V „Lotsendienst“ in dem auf Binnenschiffe auf der Donau bezogenen Teil der „Sonderbestimmungen für die Schifffahrt auf der Unteren Donau“ gegenwärtig von den zuständigen Behörden ihres Landes entsprechend den Vorschlägen der Ukraine überarbeitet werde. Die ukrainische Delegation dankte den rumänischen Kollegen für ihre Bemühungen unter Bezugnahme auf die dem Treffen vorliegenden Dokumente.  

Zu TOP c)  

16.         Das Treffen prüfte die von einer Reihe von Mitgliedstaaten und vom Sekretariat der
DK vorgelegten Vorschläge bezüglich der Bestimmungen für „Schnelle Schiffe“. Der Chefingenieur der ZKR informierte das Treffen darüber, dass die Regelungen der ZKR im Rahmen einer Dreijahresverordnung am Rhein getestet werden.  

17.         Die russische Delegation betonte, dass die Erörterung dieser Frage im Rahmen der UNECE-Arbeitsgruppe SC.3/WP.3 auf ihrer 24. Tagung im Wesentlichen abgeschlossen wurden. Die Ergebnisse sind in den Vorschlägen des Sekretariats in AD 3 enthalten. Nach einem ausführlichen Meinungsaustausch wurde das Sekretariat gebeten, unter Berücksichtigung der Genfer Ergebnisse und in Zusammenarbeit mit der ZKR den Entwurf einer einheitlichen Vorschrift „Schnelle Schiffe“ auf der Donau vorzubereiten und den Mitgliedstaaten zur Stellungnahme zu übersenden. Es ist zu erwarten, dass die Arbeiten in den unterschiedlichen Organisationen nicht vor Ende 2003 abgeschlossen werden können.  

18.         Das Treffen der Experten teilte diese Einschätzung und empfahl der 61. Jahrestagung, einen entsprechenden Punkt in den Arbeitsplan der Donaukommission für 2003/2004 aufzunehmen.  

Zu TOP d)

19.         Das Sekretariat hat in den Dokumenten AD 4, AD 4.1, AD 4.2 und AD 4.2.1 eine umfangreiche Information zum Thema vorgelegt. Als Experte Deutschlands, eines am „GIS-Forum Donau“ beteiligten Staates, schlug der Vorsitzende des Treffens vor, diesen Tagesordnungspunkt in die  Abschnitte

-         Inland ECDIS-Standard,

-         Lizenzvergabe an Dritte bezüglich der „Carte de Pilotage“,

-         Standard zur Übermittlung kartographischen Autorenmaterials in elektronischer Form und

-         Aufbau eines Netzes von GPS-Korrekturdatensendern nach IALA-Standard

aufzuteilen und informierte die Experten über die Tätigkeit des „GIS-Forums Donau“ und den GIS-Workshop im Oktober d.J.  

20.         Der Rat des Sekretariats der DK für nautische Angelegenheiten erinnerte daran, dass die Erstellung elektronischer Karten und der entsprechenden Datenbestände sowie die Datenerhebung nach dem Fragebogen „Inland ECDIS“ in den Mitgliedstaaten der DK seit zwei Jahren auf der Tagesordnung stehe. Im Ergebnis der Diskussion wurde Folgendes beschlossen: Da der Fragebogen „Inland ECDIS“ veraltet ist, ist der diesbezügliche Punkt im Arbeitsplan der DK zu streichen.  

21.         Bei der Diskussion über den Standard „Inland ECDIS“ gab die Delegation der Russischen Föderation folgende Erklärung ab:  

„Erklärung der Delegation der Russischen Föderation  

Laut Vorwort war die Grundidee des Standards „Inland ECDIS“, das maritime ECDIS „für die Binnenschifffahrt zu übernehmen und an die besonderen Eigenschaften des Binnenlandes anzupassen, dabei aber nicht den ursprünglichen ECDIS-Standard zu ändern.“  

Beim Studium des Standards „Inland ECDIS“ wird deutlich, dass die Verfasser vom ursprünglichen Konzept abweichen und häufig unbegründete, unnötige Änderungen vornehmen. Die Abweichungen von den ursprünglichen Standards sind so gering wie möglich zu halten, um die Anwendung des Standards „Inland ECDIS“ für die Binnenschifffahrt zu erleichtern und die Schiffsführer nicht dazu zu zwingen, an Bord Software für mehrere ECDIS-Standards mitzuführen.  

Das Konzept der ZKR basiert auf der Meinung der Experten der Arbeitsgruppe „Inland ECDIS“ der ZKR, wonach die im Objektkatalog der Internationalen Hydrografischen Organisation (IHO) aufgeführten Objektklassen, Attribute und Attributswerte für die Kodierung der Kartenelemente der Fahrwasserbezeichnung nicht ausreichend sind. Aus diesem Grunde werden neue Objektklassen, neue Attribute und neue Attributswerte eingeführt.  

Das Konzept der Experten der Russischen Föderation setzt voraus, dass die digitale Information über jedes Kartenelement der Fahrwasserbezeichnung mit Hilfe der vorhandenen Objektklassen, Attribute und Attributswerte erfasst werden kann. Dieses Konzept wurde in Form einer technischen ENC-Produktbeschreibung für die Binnenschifffahrt realisiert und danach sind bereits Karten für die Wolga (1000 km), Newa und Swir, für das Staubecken Rybinsk und den Ladogasee u.a. erstellt worden.  

Die Verschmelzung der im Falle des maritimen ECDIS in mehreren internationalen Standards wiedergespiegelten Themen im Standard „Inland ECDIS“ ist nicht gerechtfertigt. Im Ergebnis dieser Verschmelzung ergeben sich bei der Arbeit mit dem Standard „Inland ECDIS“ folgende Probleme:  

a)      Eventuelle Änderungen oder Korrekturen des Standards werden erschwert, da unabhängig davon, wer die Änderungen in den Abschnitten des Standards vorgenommen hat (Kartografen, Hydrografen, Schiffsführer, Register usw.), jedes Mal die gesamte Ausgabe geändert werden muss.  

b)      Da der Standard „Inland ECDIS“ in seinem auf das Datenmodell S-57 bezogenen Teil bei Übereinstimmung der Vorschriften diese nicht wiederholt, sondern nur die zusätzlichen oder veränderten Vorschriften anführt, braucht man zur Arbeit beide Standards. Da das Datenmodell S-57 im Laufe der Veränderungen immer mehr an die maritimen Bedingungen angepasst wird, ist es nicht ausgeschlossen, dass es in seinem als gegeben vorausgesetzten Teil in Widerspruch zum Standard „Inland ECDIS“  geraten könnte.“  

22.         Als Reaktion auf die Erklärung der Russischen Föderation hat das Treffen klargestellt, dass die Donaukommission bereits auf der 59. Jahrestagung eine Empfehlung zur Verwendung des Inland ECDIS-Standards bei der Herstellung von elektronischen Navigationskarten ausgesprochen  hat. Der  Inland  ECDIS-Standard  basiert auf  dem Standard S 57, der wiederum den Standard für die Herstellung elektronischer Seekarten bildet. Insofern ist mit Systemen, die auf diesem Standard basieren, sowohl die Darstellung von Inland ECDIS-Karten als auch von See-ECDIS-Karten möglich.  

23.         Weiteres Thema in der Debatte waren die Rahmenbedingungen zur Verwendung der „Carte de Pilotage“ der DK für die Herstellung von elektronischen Navigationskarten durch Dritte sowie die eventuelle Vergabe von Lizenzrechten an andere Organisationen oder Privatpersonen. Hierzu führte der Rat für Rechtsangelegenheiten des Sekretariats der DK aus, dass vor einer Behandlung von rechtlichen Aspekten dieser Frage die technischen Experten eine grundsätzliche Aussage dazu treffen sollten, ob und mit welchen Inhalten eine Lizenzvergabe gewünscht sei.  

24.         Nach eingehender Diskussion wurde vorgeschlagen und beschlossen, das „GIS-Forum Donau“ zu ersuchen, im Jahr 2003 einen weiteren GIS-Workshop mit den Mitgliedsländern der DK zu veranstalten. Im Rahmen dieses Workshops sollte neben den Themen „Informationen über den aktuellen Stand bei der Herstellung einer elektronischen Navigationskarte“ und   „Möglichkeiten einer Unterstützung bei diesen Arbeiten“ die Frage einer Lizenzvergabe näher erörtert, ein zusammenfassender Vorschlag ausgearbeitet und dieser dem Sekretariat der DK zugeleitet werden. Dieser Vorschlag wird vom Sekretariat an die Mitgliedstaaten der DK zur Stellungnahme weitergeleitet werden.  Das Treffen empfahl der 61. Jahrestagung, einen entsprechenden Punkt in den Arbeitsplan der Donaukommission für 2003/2004 aufzunehmen.  

25.         Zur Erstellung eines einheitlichen Standards für die Übergabe des kartografischen Autorenmaterials der Wasserstraßenkarten der Donau in elektronischer Form hat das „GIS-Forum Donau“ einen Vorschlag ausgearbeitet. Dieser wurde von der deutschen Delegation vorgestellt und als CD-ROM an die Delegationen übergeben. Nach Diskussion wurde Folgendes beschlossen: Das Sekretariat soll über den auf der CD-ROM enthaltenen Vorschlag die Stellungnahmen der Mitgliedstaaten einholen, eine zusammenfassende Information ausarbeiten und diese auf dem nächsten Treffen der Experten für technische Angelegenheiten vorlegen. Das Treffen empfahl der 61. Jahrestagung, einen entsprechenden Punkt im Arbeitsplan der Donaukommission für 2003/2004 vorzusehen.  

26.         Die deutsche Delegation informierte über die Ausarbeitung einer Unterlage bezüglich des Aufbaus eines Netzes von GPS-Korrekturdatensendern nach IALA-Standard entlang der gesamten Donau. Die Ausarbeitung ist ebenfalls auf der unter Absatz 25 genannten CD-ROM enthalten.  

27.         „Sachstand Deutschland:

Für die Nutzung von GPS in der Navigation reicht die damit erzielbare Genauigkeit von ca. 13 m nicht aus. Deshalb wurden im Küstenbereich bereits drei Sendestationen für Korrektursignale (DGPS) an den Standorten Helgoland, Zeven und Großmohrdorf errichtet, im Binnenbereich sollen vier weitere Stationen aufgebaut werden. Damit ist eine Erhöhung der Positionsgenauigkeit auf ca. 1 m verbunden. Für den deutschen Teil der Donau ist als Standort die Schleuse Bad Abbach in der Nähe zu Regensburg vorgesehen. Damit wird ein Streckenabschnitt von Würzburg (Main) bis Linz abgedeckt.

Aus Gründen der Kompatibilität zur Seeschifffahrt und zu einem internationalen Standard werden in Deutschland die Korrekturdatensender nach dem IALA-Standard aufgebaut.

Für die Nutzung dieses DGPS-Dienstes werden keine Gebühren erhoben.

In Deutschland ist die flächendeckende Ausstattung mit DGPS nach IALA-Standard bis Ende 2003 bzw. Anfang 2004 geplant, der Sender an der Schleuse Bad Abbach geht im Herbst 2003 in Betrieb.

Vorschlag für die Donau:

Zur Abdeckung der Donau mit Korrekturdaten nach IALA-Standard werden ca. sechs bis sieben Sendestationen benötigt. Mögliche Standorte wären:

·           Österreich, zwischen Krems und Wien

·           Ungarn, Umgebung von Kalocsa (ca. 100 km südlich von Budapest)

·           Jugoslawien, Umgebung von Veliko Gradište (ca. 70 km westlich von Belgrad) oder Rumänien, westliche Umgebung von Moldova Nouă

·           Rumänien, Umgebung von Caracal (ca. 180 km SWW von Bukarest)

·           Rumänien, Umgebung von Hîrşova (ca. 190 km östlich von Bukarest)

Zu beachten ist dabei, dass bei der Standortplanung eine Reichweite von 200 km und ideale Ausbreitungsbedingungen unterstellt werden. Erst eine genaue Berechnung der Ausbreitung, abgestimmt auf die dann zugewiesene Frequenz, ergeben die tatsächlichen Reichweiten der einzelnen Sender. Die drei Sender in Rumänien können auch südlich der Donau aufgestellt werden, d.h. der Standort eines Senders kann noch variiert werden.

Anmerkung: der IALA-Sender bei Ismail, Ukraine, wird in das Konzept einbezogen.“  

28.         Die österreichische und die ukrainische Delegation berichteten über die in ihren Ländern auf diesem Gebiet laufenden Arbeiten. Die Ukraine beabsichtigt, einen Korrekturdatensender nach IALA-Standard in Ismail zu errichten. Die österreichische Delegation informierte darüber, dass ein Sender im Raum Wien bereits im Testbetrieb läuft und Korrekturdaten bis zur ungarisch-slowakischen Grenze abgibt.  

29.         Das Sekretariat soll über den auf der CD-ROM enthaltenen Vorschlag die Stellungnahmen der Mitgliedstaaten einholen, eine zusammenfassende Information ausarbeiten und diese auf dem nächsten Treffen der Experten für technische Angelegenheiten vorlegen. Das Treffen empfahl der 61. Jahrestagung, einen entsprechenden Punkt in den Arbeitsplan der Donaukommission für 2003/2004 aufzunehmen.  

30.         Das Treffen der Experten empfahl dem Sekretariat der Donaukommission, das „GIS-Forum Donau“ zu ersuchen, die unterschiedlichen Standpunkte, dargestellt in Absatz 21 und 22 zu klären und im Rahmen des unter Absatz 24 genannten GIS-Workshops zusätzlich die in Absatz 25 und 26 genannten Themen zu behandeln.  

Zu TOP e)

31.         Die Experten nahmen die Zusammenfassende Information des Sekretariats über die Stellungnahmen der Mitgliedstaaten der DK zur Überarbeitung der „Empfehlungen über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe“ der Donaukommission auf der Grundlage der neuen Fassung der technischen Vorschriften der UNECE (Anlage zur revidierten Resolution Nr. 17) zur Kenntnis. Sie machten sich mit der Arbeit des Sekretariats an der Erstellung einer neuen Version einzelner Kapitel der „Empfehlungen über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe“ der Donaukommission auf der Grundlage der bereits in Genf vorläufig angenommenen neuen Fassung der Kapitel 2-6, 9, 10 A, 11 und 12 der technischen Vorschriften der UNECE unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Entwurfs der neuen EU-Richtlinie über technische Vorschriften für Binnenschiffe sowie der Stellungnahmen einiger Mitgliedstaaten hierzu bekannt.  

32.         Die Experten stellten fest, dass in einigen Ländern bereits technische Vorschriften in Kraft sind, die mit den Bestimmungen der neuen EU-Richtlinie über technische Vorschriften für Binnenschiffe identisch sind. Ferner wiesen sie darauf hin, dass die neue Fassung der Kapitel 2-6, 9, 10 A, 11 und 12 der technischen Vorschriften der UNECE, an deren Ausarbeitung alle Mitgliedstaaten der DK und der ZKR beteiligt waren, mit der neuen EU-Richtlinie über technische Vorschriften für Binnenschiffe im Einklang ist.  

33.         Die Delegationen waren sich darin einig, dass die Empfehlungen geändert werden müssen und beauftragten das Sekretariat, diese entsprechend der neuen Fassung der Kapitel 2-6, 9, 10 A, 11 und 12 der technischen Vorschriften der UNECE zu überarbeiten und den Entwurf der 61. Jahrestagung zur Annahme vorzulegen. Ferner bestand Übereinstimmung darüber, dass die Aktualisierung der „Empfehlungen über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe“ der Donaukommission in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat ZKR fortzusetzen sei. Das Treffen empfahl der 61. Jahrestagung, einen entsprechenden Punkt im Arbeitsplan der Donaukommission für 2003/2004 vorzusehen.  

34.         Die Delegation der Russischen Föderation gab zu TOP e) eine Erklärung ab, die diesem Bericht beigefügt ist (Anlage 2). Die ungarische Delegation hat diese Erklärung zur Kenntnis genommen und sicherte zu, dass die ungarischen Behörden diese Frage prüfen werden.  

Zu TOP f)

35.         Entsprechend Punkt 5 des Beschlusses der 60. Jahrestagung der DK zu den Bestimmungen für die Beförderung von  gefährlichen  Gütern auf der Donau  (ADN-D) (Dok. DK/TAG 60/45) legte das Sekretariat einen Textentwurf mit der Überschrift „Anforderungen an die Stabilität von Schiffen, die Container befördern“ zur Prüfung vor. Dieser Entwurf entspricht Abschnitt 9.1.1 des Entwurfs zu den Anlagen der „Bestimmungen für die Beförderung von  gefährlichen Gütern auf der Donau  (ADN-D)“ in der Fassung, wie er der Sondergruppe der Experten für die Beförderung gefährlicher Güter im Februar 2002 vorgelegt wurde.  

36.         Nach Erörterung der Frage stellten die Experten fest, dass der Inhalt des Textentwurfs in die neue Fassung von Kapitel 4 der technischen Vorschriften der UNECE eingegangen ist und daher künftig nicht als selbständiger Punkt zu behandeln ist.  

Zu TOP g)

37.         Die Experten nahmen die Information des Sekretariats über Stellungnahmen und Vorschläge der Mitgliedstaaten der Donaukommission zur Standardisierung elektronischer Meldesysteme für Binnenschiffe und der elektronischen Übermittlung von Nachrichten für die Schifffahrt zur Kenntnis. Die EU behandelt derzeit in der ERI-Gruppe einen Standard für elektronische Meldesysteme für Binnenschiffe. Das Thema wurde von dort an die RIS-Gruppe der ZKR weitergeleitet. Die RIS-Gruppe hat im September 2002 der ZKR einen Vorschlag für einen Standard unterbreitet. Dieser wird in Straßburg im Dezember d.J. behandelt und soll im Rahmen der Frühjahrstagung der ZKR angenommen werden.  

38.         Die Experten bitten das Sekretariat der Donaukommission, den Entwurf des Standards vom Sekretariat der ZKR einzuholen, diesen in die Amtssprachen der Donaukommission zu übersetzen und an die Mitgliedstaaten der DK zur Stellungnahme weiterzuleiten. Das Treffen der Experten ersucht die 61. Jahrestagung, einen entsprechenden Punkt in den Arbeitsplan der Donaukommission für 2003/2004 aufzunehmen.  

39.         Der Chefingenieur der ZKR machte auf die „RIS-Guidelines 2002“ aufmerksam. Da in diesen Richtlinien der gesamte Themenkomplex „River Information Services“ übersichtlich dargestellt ist, empfahl das Expertentreffen dem Sekretariat, diese Richtlinien in den Amtssprachen der Donaukommission an die Mitgliedstaaten zur Information weiterzuleiten.  

40.         Das Treffen empfahl der 61. Jahrestagung, die Behandlung der gesamten Themengruppe RIS, die sowohl nautische, schiffstechnische als auch funktechnische Aspekte umfasst, in den Arbeitsplan der Donaukommission für 2003/2004 in einem gesonderten Themenkreis (Abschnitt) zusammenzufassen.  

Zu TOP h)

41.         Die Experten nahmen die Zusammenfassende Information des Sekretariats über die Stellungnahmen und Vorschläge der Mitgliedstaaten der Donaukommission zum Plan der Großen infrastrukturellen Arbeiten und über Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften der „Empfehlungen über die Festlegung der Abmessungen der Fahrrinne und der Wasser- und sonstigen Bauwerke an der Donau“ zur Kenntnis.  

42.         Angesichts des ständigen Bedarfs an Informationen über die Beschaffenheit der Wasserstraße schlug das Expertentreffen ferner vor, im Arbeitsplan einen Punkt über die Einholung von Auskünften über die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Einhaltung der „Empfehlungen über die Festlegung der Abmessungen der Fahrrinne, der Wasser- und sonstiger Bauwerke an der Donau“, über die Rekonstruktion von Donaubrücken mit einer für die Schifffahrt unzureichenden Durchfahrtshöhe und über die Genauigkeit der Angaben im „Album der Donaubrücken“ (Ausgabe 1992) vorzusehen.  

43.         Das Sekretariat hat seiner Information den Entwurf des Plans der Großen infrastrukturellen Arbeiten der Donaukommission beigefügt. Der Entwurf des Plans wurde in einer entsprechend den Vorschlägen der Experten aktualisierten, dreisprachigen Fassung erstellt. Dieser Entwurf vermittelt aber kein vollständiges Bild, da Angaben hierzu bis Ende November d.J. nur von einigen Mitgliedstaaten der DK eingereicht wurden.  

44.         Der Vertreter der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa berichtete über die im Oktober 2002 erfolgte Aktualisierung der Auflistung der wichtigsten Engpässe und der fehlenden Verbindungen im Wasserstraßennetz „E“. Er empfahl, bei der Aktualisierung der Arbeitsmaterialien zum Plan der Großen Arbeiten gemäß den Dokumenten des Binnenverkehrsausschusses der UNECE die Arbeiten, die für die Gewährleistung normaler Schifffahrtsbedingungen an der Donau vorrangig zu behandeln sind, festzulegen um eine finanzielle Unterstützung befürworten zu können.  

45.         Die Experten stellten fest, dass das Sekretariat von den Mitgliedstaaten selbst in bezug auf geplante Bauvorhaben zur Beseitigung der Engpässe keine entsprechenden Angaben erhalten hat. Damit fehlt eine wesentliche Grundlage, um mit größeren infrastrukturellen Arbeiten diese Engpässe zu beseitigen. Obwohl in der Donaukommission die Erstellung des Plans der Großen infrastrukturellen Arbeiten an der Donau schon seit langem auf der Tagesordnung steht, ist es bisher nicht gelungen, diesen inhaltlich aussagekräftig zu gestalten.   

46.         Die Experten der Russischen Föderation äußerten die Ansicht, dass der Plan der Großen infrastrukturellen Arbeiten in einer neuen Form und mit entsprechendem aktuellem Inhalt vorgelegt werden müsse. Grundlage soll eine von der UNECE (SC.3) für die EU aufgestellte Liste der Engpässe an der Donau sein. Aufbauend auf diese Liste sollte eine neue, wesentlich vereinfachte Struktur des Plans der Großen infrastrukturellen Arbeiten vom Sekretariat der DK erstellt  und nach Einholung der Stellungnahmen von den Mitgliedstaaten der 61. Jahrestagung zur Prüfung vorgelegt werden. Es wurde besonders betont, dass in bezug auf die Gewährleistung der normalen Schifffahrtsbedingungen auf der Donau eine neue Sichtweise auf die Entwicklung der Schifffahrt erforderlich sei.  

Zu TOP i)

47.         Das Sekretariat hat das Expertentreffen über die Versuche der Anbahnung einer Zusammenarbeit mit dem Lenkungsausschuss für den Paneuropäischen Verkehrskorridor VII informiert. Ein erstes diesbezügliches Schreiben DK 290/X-2002 vom 14. Oktober 2002 blieb bisher ohne Antwort.  

48.         Die Experten wiesen darauf hin, dass der Frage der internationalen Unterstützung von Donauausbauprojekten eine immer größere Bedeutung beizumessen sei, und es daher zweckmäßig erscheine, die Frage der Verbesserung der Schifffahrtsbedingungen auf der Donau gemeinsam mit dem Lenkungsausschuss für Verkehrskorridor VII und mit anderen an der Donauschifffahrt interessierten internationalen Organisationen anzugehen.  

49.         Das Expertentreffen hielt es für erforderlich, die in der Rotterdamer Deklaration (September 2001) als wichtige Maßnahme erwähnte Beseitigung der Engpässe im paneuropäischen Verkehrskorridor VII (Donau) sowie die diesbezügliche Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen der EU im Hinblick auf  die Unterstützung von Anträgen der Mitgliedstaaten der Donaukommission auf Teilfinanzierung weiter zu verfolgen.  

50.         Die Experten zeigten sich verwundert darüber, dass seitens des Lenkungsausschusses keine Antwort auf das Ersuchen der Donaukommission eingegangen ist. Aus diesem Grunde baten die Experten das Sekretariat der Donaukommission, einen weiteren Versuch einer Kontaktaufnahme zu unternehmen und empfahlen der 61. Jahrestagung einen Punkt zur Fortsetzung der Bemühungen um eine Zusammenarbeit in dieser Hinsicht in den Arbeitsplan der Donaukommission für 2003/2004 aufzunehmen.  

Zu TOP j)

51.         Das Sekretariat legte zu diesem Tagesordnungspunkt eine Information vor. Daraus geht hervor, dass zur Erstellung einer einheitlichen Konzeption für Schutzhäfen bisher keine Vorschläge eingegangen sind. Es wurden lediglich Angaben über die für den Bedarfsfall vorgesehenen Schutzhäfen von Deutschland, Österreich, der Slowakei, Jugoslawien, Bulgarien, Rumänien und der Ukraine übermittelt. Diese wurden in Form einer Übersicht als Anlage der Information des Sekretariats beigefügt.  

52.         Die deutsche Delegation berichtete über die in ihrem Land laufende Arbeit an einer Konzeption für Liegestellen und Schutzhäfen, die u.a. auch Anzahl und Lage dieser Häfen umfasst. Sie wies darauf hin, dass auch die Frage der Ausrüstung von Liegestellen wichtig sei. Zum aktuellen Stand verteilte die deutsche Delegation eine Tischvorlage.  

53.         Die Delegationen waren sich einig über die Notwendigkeit einer einheitlichen Konzeption für Liegestellen und Schutzhäfen. Die deutsche Delegation bot an, nach Vorliegen ihres Konzeptes, dieses dem Sekretariat der Donaukommission zur Verfügung zu stellen. Das Sekretariat wird dieses Konzept in die Amtssprachen der DK übersetzen und den Mitgliedstaaten zur Stellungnahme übersenden sowie auf der Basis der Stellungnahmen eine Zusammenfassende Information vorbereiten. Das Thema soll im Rahmen des nächsten Treffens der Experten für technische Angelegenheiten weiter behandelt werden. Die Experten empfahlen der 61. Jahrestagung, einen entsprechenden Punkt in den Arbeitsplan der DK für 2003/2004 aufzunehmen.  

Zu TOP k)

54.         Das Sekretariat der Donaukommission legte über die Aufgabe der Donaukommission, regelmäßig Nachschlagewerke, darunter auch das Hydrologische Nachschlagewerk zu veröffentlichen, eine Information vor.  

55.         Die letzte Ausgabe des Hydrologischen Nachschlagewerks erfolgte nach dem bei der 31. Jahrestagung beschlossenen Modell (Dok. CD/SES 31/29). Diese Dokumentation, die den Zeitraum 1921 - 1990 umfasst, wurde 1995 veröffentlicht und muss gemäß der bestehenden Bestimmungen alle zehn Jahre aktualisiert werden, um der Entwicklung in diesem Bereich Rechnung zu tragen. Im Vorfeld einer Entscheidung hierzu legte das Sekretariat eine erste, inhaltlich neu gestaltete, jedoch noch nicht durchgängig in alle Amtssprachen übersetzte Fassung des Hydrologischen Nachschlagewerks vor, in der die historischen Angaben aller vorherigen Dokumentationen beibehalten wurden.  

56.         Das Expertentreffen ersuchte das Sekretariat um Übersetzung des Textentwurfs in die Amtssprachen der Donaukommission sowie anschließende Verteilung des Dokuments an die Mitgliedstaaten zur Prüfung und befürwortete den Vorschlag des Sekretariats, in den Arbeitsplan der Donaukommission für 2003/2004 einen Punkt über die Erstellung des Hydrologischen Nachschlagewerks für die Donau nach dem neuen Modell unter Berücksichtigung der Stellungnahmen und Vorschläge der Mitgliedstaaten aufzunehmen.  

57.         Es wurde festgestellt, dass Dokumentationen in diesem Bereich bisher nur in gedruckter Form veröffentlicht worden seien. In Anbetracht der Bedeutung einer derart komplexen Dokumentation, ihres durch die neue Form bedingten Umfangs und der Nutzung moderner technischer Mittel sei es möglich, die Daten farbig und graphisch gut gestaltet für einen Zeitraum von ca. 2 Jahren in Dateiform zu speichern und im Rahmen der haushaltsmäßigen Möglichkeiten auch in Druckform vorzulegen. Auf der Grundlage dieser Dokumentation ließe sich eine einzigartige Datenbank einrichten, welche die Donaukommission und  alle an der Donauschifffahrt beteiligten Staaten  nutzen könnten. Das Treffen der Experten empfahl der 61. Jahrestagung, diese Frage zu erörtern.  

Zu TOP l)

58.         Das Sekretariat hat den Entwurf für ein neues Kapitel 5 a der „Empfehlungen für technische Vorschriften für Binnenschiffe“ mit dem Titel „Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Dieselmotoren“ auf der Grundlage der von den Mitgliedstaaten der DK eingegangenen Vorschläge und Stellungnahmen überarbeitet und schlug den Experten vor, den Entwurf in der vorgelegten Form zu genehmigen und der 61. Jahrestagung zur Annahme vorzulegen.

59.         Die Experten gingen den vom Sekretariat vorbereiteten Entwurf des Zusatzkapitels „Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Dieselmotoren“ zu den „Empfehlungen über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe“ Abschnitt für Abschnitt durch. Es wurde beschlossen, die von einigen Delegationen gewünschten redaktionellen Änderungen vorzunehmen.  

60.         Der Chefingenieur der ZKR erklärte, dass die Regelungen für den Rhein inhaltlich vollständig im Einklang mit den Vorstellungen der EU seien; lediglich einige unbedeutende redaktionelle Differenzen müssten noch geklärt werden.  

61.         Die deutsche und österreichische Delegation sprachen sich für die Vorlage des redaktionell überarbeiteten Entwurfs bei der 61. Jahrestagung der DK aus und empfahl dieser, den Entwurf anzunehmen und im Falle der Annahme eine Entscheidung über das Datum des beabsichtigten Inkrafttretens  dieser Vorschriften zu treffen. Dabei wurde davon ausgegangen, dass eine entsprechende Regelung am Rhein bereits am 1. Januar 2002 eingeführt wurde. Die am Rhein eingeführten Regelungen und der Entwurf der Donaukommission beziehen sich auf neue Schiffsmotoren.  

62.         Erklärung der Delegationen Russlands, der Ukraine und der Slowakei:

„In Anbetracht dessen, dass der zu prüfende Entwurf des neuen Kapitels 5 a) der „Empfehlungen über die technischen Vorschriften für Binnenschiffe“ nur auf dem neuen Kapitel 8 a) der Rheinschiffsuntersuchung beruht und die hierzu im Rahmen der UNECE laufende Arbeit nicht berücksichtigt, hielten es die Experten der Russischen Föderation, der Ukraine und der Slowakei für angebracht, diesen Entwurf der 61. Jahrestagung nicht zur Prüfung vorzulegen, sondern die endgültige Erörterung der Frage innerhalb der Arbeitsgruppe der UNECE abzuwarten.“

Zu TOP m)

63.         Nach Erörterung der Information des Sekretariats zu diesem Thema stellte das Treffen der Experten mit Bedauern fest, dass das Sekretariat zeitgerecht nur Mitteilungen von Deutschland und der Ukraine zu den auf ihren nationalen Streckenabschnitten betriebenen Sammelsystemen von Schiffsbetriebsabfällen sowie eine Information von Kroatien zu dieser Frage erhalten hat. Infolgedessen konnte das Sekretariat den Entwurf eines einheitlichen „Plans für die Sammlung von Schiffsbetriebsabfällen auf der Donau“  nicht erstellen.  

64.         Die Experten waren sich einig, dass das Thema weiter behandelt werden sollte und schlugen vor, eine Ad-hoc-Expertengruppe zu bilden und diese mit der Erarbeitung eines einheitlichen Konzepts für einen „Plan für die Sammlung von Schiffsbetriebsabfällen auf der Donau“ zu beauftragen. Die Experten von  Deutschland, Österreich, Ungarn, der Slowakei und der Ukraine signalisierten ihre Bereitschaft zur Mitarbeit in dieser Ad-hoc-Expertengruppe.  

65.         Das Treffen der Experten schlug der 61. Jahrestagung vor, eine Ad-hoc-Expertengruppe „Schiffsbetriebsabfälle“ zu bilden und diese zu beauftragen, einen Entwurf für einen einheitlichen „Plan für die Sammlung von Schiffsbetriebsabfällen auf der Donau“ auszuarbeiten, und diesbezüglich einen Punkt in den Arbeitsplan der Donaukommission für 2003/2004 aufzunehmen.  

Zu TOP n)

66.         Bezüglich der Auswirkungen des Rechtsbestandes der Europäischen Gemeinschaft auf die Arbeit der Donaukommission informierte das Sekretariat der DK über das Schreiben der Generaldirektion Energie und Verkehr der Europäischen Kommission vom 21. November 2002. Die Delegationen nahmen dieses Schreiben zur Kenntnis und empfahlen dem Sekretariat der DK, bei der künftigen Arbeit die Regelungen der EU zu berücksichtigen.  

67.         Das Sekretariat wurde gebeten, die binnenschifffahrtsrelevanten Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts einzuholen und eine Zusammenfassende Information darüber der 61. Jahrestagung der DK vorzulegen.  

68.         Mehrere Delegationen waren der Meinung, dass bei der künftigen fachlichen Arbeit der Donaukommission die in Aussicht genommenen neuen Empfehlungen jeweils auch auf ihre Kompatibilität mit dem einschlägigen EU-Rechtsbestand zu prüfen wären. Das Expertentreffen empfahl der 61. Jahrestagung der DK die Möglichkeit zu erörtern, diese Frage in die Tagesordnung des Treffens der Experten für Rechtsangelegenheiten aufzunehmen.  

69.         Auf Grund der Tatsache, dass sich das ADN-D in Punkt 7.1.5.8 auf § 8.02 des DFND bezieht, bat die Sondergruppe der Experten für die Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen das Treffen der Experten für technische Angelegenheiten um Entscheidung über die Anpassung des ersten Satzes von § 8.02 an den Artikel 8.01 der aktuellen Ausgabe des CEVNI. Nach eingehender Diskussion baten die Delegierten das Sekretariat, den Entwurf von Kapitel 8, § 8.02 des DFND redaktionell zu überarbeiten, diesen an die Mitgliedstaaten zu verteilen und der Arbeitsgruppe für technische Angelegenheiten im Rahmen der 61. Jahrestagung der DK zur Prüfung im Interesse einer Entscheidung über das Inkrafttreten vorzulegen.

70.         Der Punkt Regelung im DFND bezüglich der Bezeichnung von Schleppverbänden die gefährliche Güter befördern, sowie der Punkt über die  weitere Aktualisierung des DFND in den §§ 1.19, 6.07 und 6.24 wurden gemeinsam behandelt. Die ungarische Delegation erläuterte ihren Klärungsbedarf zu diesen Punkten. Das Treffen sah sich auf Grund der kurzfristigen Einbringung dieser Punkte nicht in der Lage, die aufgeworfenen Fragen zu klären und bat das Sekretariat der DK, das Thema in der üblichen Verfahrensweise für das nächste Treffen der Experten für technische Angelegenheiten vorzubereiten und empfahl der 61. Jahrestagung einen entsprechenden Punkt im Arbeitsplan der DK für 2003/2004 aufzunehmen.

71.         Das Treffen der Experten hat Herrn L. Steinhuber (Deutschland) zum Vorsitzenden und Frau K. Vukadinović  (Jugoslawien) zur stellvertretenden Vorsitzenden des nächsten Treffens der Experten für technische Angelegenheiten designiert.

72.         Das Expertentreffen dankte dem Sekretariat für die ausgezeichnete Vorbereitung der Dokumente und insbesondere dem Chefingenieur für die gute Koordinierung der Arbeit.

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73.         Das Expertentreffen legt diesen Bericht der 61. Jahrestagung der Donaukommission zur Prüfung vor.

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