{"id":1973,"date":"2017-02-22T14:13:28","date_gmt":"2017-02-22T13:13:28","guid":{"rendered":"http:\/\/www.danubecommission.org\/dc\/?page_id=1973"},"modified":"2026-02-19T14:51:01","modified_gmt":"2026-02-19T13:51:01","slug":"haufig-gestellte-fragen-faq","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.danubecommission.org\/dc\/de\/medien-und-offentlichkeitsarbeit\/haufig-gestellte-fragen-faq\/","title":{"rendered":"H\u00e4ufig gestellte Fragen (FAQ)"},"content":{"rendered":"<p><b>Frage: Welches sind die wichtigsten, von der <\/b><b>Donaukommission<\/b><b> verfassten Rechtsdokumente zur Regelung der <\/b><b>Schifffahrt?<\/b><b><\/b><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>Antwort: <\/b> Die wichtigsten Dokumente zu Fragen der Donauschifffahrt und der Sicherheit der Schifffahrt sind die \u201eGrunds\u00e4tzlichen Bestimmungen f\u00fcr die Schifffahrt auf der Donau&#8221;\u00a0 und die \u201eBesonderen Empfehlungen f\u00fcr die Anwendung der Grunds\u00e4tzlichen Bestimmungen f\u00fcr die Schifffahrt auf der Donau durch die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden der Donaustaaten&#8221;. Die Donaukommission achtet darauf, dass diese Dokumente st\u00e4ndig den aktuellen Anforderungen gerecht werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">***<\/p>\n<p><b>Frage<\/b><b>: Welche Rolle spielt die <\/b><b>Donaukommission<\/b><b> <\/b><b>im Belgrader \u00dcbereinkommen?<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>Antwort: <\/b>Ausgehend von dem in der Pr\u00e4ambel des \u00dcbereinkommens \u00fcber die Regelung der Schifffahrt auf der Donau (sog. Belgrader \u00dcbereinkommen) formulierten Grundsatz, \u201edie freie Schifffahrt auf der Donau im Einklang mit den Interessen und souver\u00e4nen Rechten der Donaul\u00e4nder zu sichern und die wirtschaftlichen und kulturellen Bindungen zwischen den Donaul\u00e4ndern untereinander und zu anderen L\u00e4ndern zu festigen&#8221;, leistet die Donaukommission einen wichtigen Beitrag zur Erweiterung und St\u00e4rkung der Donaukooperation sowie zur Schaffung g\u00fcnstiger Bedingungen f\u00fcr die Entwicklung der Donauschifffahrt.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">***<\/p>\n<p><b>Frage: Gibt es eine Zusammenarbeit zwischen der <\/b><b>Donaukommission<\/b><b> und anderen europ\u00e4ischen Stromkommissionen?<\/b><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>Antwort: <\/b>Die Probleme der Donauschifffahrt werden in der Kommission in enger Zusammenarbeit mit anderen internationalen Stromkommissionen behandelt. Als Beispiel sei die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit der Zentralkommission f\u00fcr die Rheinschifffahrt angef\u00fchrt, die auf einer 1976 abgeschlossenen Vereinbarung beruht und im Laufe der Jahre bedeutend ausgebaut wurde.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ziel dieser Zusammenarbeit ist die Harmonisierung der wichtigsten normativen Dokumente, die von den beiden Kommissionen zu Fragen der Schifffahrt auf Rhein und Donau (Schifffahrtsregeln, technische Vorschriften f\u00fcr Binnenschiffe, Vorschriften f\u00fcr die Ausstellung von Schiffsf\u00fchrerzeugnissen) verabschiedet werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auch bei der Harmonisierung der F\u00fchrung von Schifferdienstb\u00fcchern und der Aufstellung eines gemeinsamen Registers (Datenbank) der Schifferdienstb\u00fccher sowie der Berufsausbildung in der Binnenschifffahrt arbeitet die Donaukommission eng mit der Zentralkommission f\u00fcr die Rheinschifffahrt zusammen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Insgesamt trug die T\u00e4tigkeit der Donaukommission und der Zentralkommission f\u00fcr die Rheinschifffahrt zur Beschleunigung des Prozesses der Harmonisierung und Vereinheitlichung der Schifffahrtsvorschriften und -regelungen auf dem gesamten Binnenwasserstra\u00dfennetz Europas, von der Nordsee bis zum Schwarzen Meer bei.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Donaukommission arbeitet auch mit der Internationalen Kommission des Save-Beckens (mit Sitz in Zagreb) sowie der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau<b> <\/b>(mit Sitz in Wien) zusammen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">***<\/p>\n<p><b>Frage: Welches sind die Rechte und Pflichten der Beobachterstaaten bei der <\/b><b>Donaukommission<\/b><b>?<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>Antwort: <\/b> Gem\u00e4\u00df der Gesch\u00e4ftsordnung der Donaukommission besitzen die Beobachterstaaten gewisse Rechte, die aus ihrem Status resultieren, wie die Unterrichtung (durch das Sekretariat) \u00fcber Datum, Ort und vorl\u00e4ufige Tagesordnung der Expertentreffen und der Tagungen der Donaukommission sowie die Einsichtnahme in jene Dokumente der Donaukommission, die f\u00fcr den Beobachterstaat von Interesse sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Beobachterstaaten k\u00f6nnen an der Arbeit der Tagungen (Arbeitsgruppen und Expertentreffen) der Donaukommission teilnehmen, mit der M\u00f6glichkeit, bei Fragen, die f\u00fcr sie von Interesse sind, das Wort zu ergreifen. Stellungnahmen der Beobachter \u00fcber diese Fragen werden im Bericht in gleicher Weise wie Stellungnahmen der Delegierten der Mitgliedstaaten wiedergegeben. Ferner sind die Beobachterstaaten eingeladen, sich an Programmen und Projekten der DK oder freiwillig an anderen Arbeiten zu beteiligen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gleichzeitig sind die Beobachterstaaten verpflichtet, die im Belgrader \u00dcbereinkommen und die im Zusatzprotokoll zu diesem \u00dcbereinkommen enthaltenen Prinzipien und Bestimmungen anzuerkennen und einzuhalten, und auf Anfrage sachdienliche, insbesondere statistische oder rechtliche Informationen zu liefern.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Beobachterstaaten haben au\u00dferdem die Vertraulichkeit der innerhalb der Donaukommission gef\u00fchrten Debatten zu beachten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sie k\u00f6nnen bei zus\u00e4tzlichen Kosten oder spezifischen Leistungen, die mit ihrer Teilnahme verbunden sind, um Zahlung eines freiwilligen finanziellen Beitrags gebeten werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">***<\/p>\n<p><b>Frage: Welche juristische Verfahrensweise kommt bei der Regelung eventueller Streitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten der <\/b><b>Donaukommission<\/b><b> <\/b><b>zur Anwendung?<\/b><b><\/b><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>Antwort: <\/b>Eventuelle Meinungsunterschiede zwischen den Mitgliedstaaten der Donaukommission werden im Allgemeinen durch direkte Verhandlungen zwischen den betroffenen Staaten oder durch offene Diskussionen im Rahmen der Tagungen der Kommission geregelt.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Streitigkeiten zwischen den Unterzeichnerstaaten \u00fcber die Anwendung oder Auslegung des Belgrader \u00dcbereinkommens, die nicht in direkten Verhandlungen beigelegt werden k\u00f6nnen, werden gem\u00e4\u00df Artikel 45 des \u00dcbereinkommens \u201eauf Antrag einer der Streitparteien einer Vergleichskommission vorgelegt, die aus einem Vertreter jeder Partei und einem dritten Mitglied besteht, das der Pr\u00e4sident der Donaukommission oder, falls dieser Staatsangeh\u00f6riger eines an der Streitigkeit beteiligten Staates ist, die Donaukommission aus dem Kreise der B\u00fcrger eines Staates, der nicht Streitpartei ist, benennt. Die Entscheidung der Vergleichskommission ist endg\u00fcltig und f\u00fcr die Streitparteien bindend.&#8221;<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">***<\/p>\n<p><b>Frage: Die Mitglieder der <\/b><b>Donaukommission<\/b><b> (Vertreter, deren Stellvertreter, R\u00e4te und Experten) und die Funktion\u00e4re ihres <\/b><b>Sekretariat<\/b><b>s arbeiten f\u00fcr die Gew\u00e4hrleistung der freien Schifffahrt auf der Donau. Aber wie frei sind sie bei der Erf\u00fcllung dieser Aufgabe? Welches sind die Grenzen ihrer Vollmachten?<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>Antwort: <\/b>Gem\u00e4\u00df Artikel 16 des Belgrader \u00dcbereinkommens genie\u00dfen \u201edie Mitglieder der Kommission und die von ihr beauftragten Beamten &#8230; diplomatische Immunit\u00e4t. Die Amtsr\u00e4ume, die Archive und s\u00e4mtliche Schriftst\u00fccke der Kommission sind unverletzlich.&#8221;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gem\u00e4\u00df Artikel 19 des Belgrader \u00dcbereinkommens sind die Donaustaaten \u201everpflichtet, der Kommission, ihren Beamten und ihrem Personal bei der Erf\u00fcllung der ihnen aufgrund dieses \u00dcbereinkommens obliegenden Aufgaben die notwendige Unterst\u00fctzung zu gew\u00e4hren.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Beamten und das Personal der Kommission haben in Aus\u00fcbung ihrer amtlichen Aufgaben das Recht, sich auf dem Strom und in den H\u00e4fen im Rahmen der Zust\u00e4ndigkeit der Kommission frei zu bewegen, jedoch unter Beachtung der Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates.&#8221;<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">***<\/p>\n<p><b>Frage: <\/b><b> Wie wird die <\/b><b>Donaukommission<\/b><b> finanziert?<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>Antwort: <\/b><b> <\/b>Die Donaukommission unterh\u00e4lt zur Umsetzung ihrer Aktivit\u00e4ten ein Sekretariat mit derzeit insgesamt 30 Mitarbeitern. Der Haushalt der Donaukommission, aus dem s\u00e4mtliche Kosten f\u00fcr die Unterhaltung von Geb\u00e4ude, Personal und Technik etc. zu bestreiten sind, wird aus gleichen Mitgliedsbeitr\u00e4gen der Mitgliedsstaaten der DK getragen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">***<\/p>\n<p><b>Frage: <\/b><b>Nach welchen Vorschriften f\u00fcr die Rechnungslegung verl\u00e4uft das Budgetjahr?<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>Antwort: <\/b><b> <\/b>Die Donaukommission hat ihrem Sekretariat eigene interne Vorschriften f\u00fcr die Rechnungslegung vorgegeben. Diese tragen den Besonderheiten einer Non-Profit-Organisation Rechnung und beinhalten Kontroll- und \u00dcberwachungspflichten genauso wie Ausschreibungsvorgaben f\u00fcr Anschaffungen oder eine j\u00e4hrliche interne Finanzrevision.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">***<\/p>\n<p><b>Frage: <\/b><b>Gibt es eine finanzielle Krisenvorsorgeregelung der DK?<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>Antwort: <\/b>F\u00fcr budget\u00e4re Notf\u00e4lle und Sonderausgaben verf\u00fcgt die Donaukommission neben dem ordentlichen Haushalt \u00fcber einen Reservefonds, der ein Finanzniveau von 10% des ordentlichen Haushalts nicht \u00fcberschreiten darf.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">***<\/p>\n<p><b>Frage: <\/b><b>Wie wird der Reservefonds gespeist?<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>Antwort: <\/b><b> <\/b>Neben den Mitgliedsstaaten gibt es Beobachterstaaten bei der Donaukommission. Diese gehen im Moment der Aufnahme als Beobachterstaat eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Zahlung eines 10 %igen Teils des jeweiligen Mitgliedsbeitrags im Haushaltsjahr ein. Der \u00fcberwiegende Teil der Beobachterstaaten kommt dieser Aufforderung auch nach. Weiterhin flie\u00dfen dem Reservefonds Einnahmen aus Verk\u00e4ufen und Zinsgewinne zu.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">***<\/p>\n<p><b>Frage: Welche Quellen nutzt die <\/b><b>Donaukommission<\/b><b> bei der Erstellung von statistischen Informationen \u00fcber die Donauschifffahrt?<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>Antwort: <\/b> Die Daten f\u00fcr die wirtschaftlichen und statistischen Analysen werden nicht vom Sekretariat der DK selbst erhoben, sondern von den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden der Mitgliedstaaten vor allem durch \u00dcbermittlung der ausgef\u00fcllten, von der Tagung der DK gebilligten statistischen Formulare (s. Dokumentensammlung der Donaukommission zu statistischen und wirtschaftlichen Fragen) geliefert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gegenw\u00e4rtig wird in Zusammenarbeit mit den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden der DK-Mitgliedstaaten die Erhebung operativer statistischer Angaben unter Nutzung der Binnenschifffahrtsinformations-dienste \u00a0organisiert.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">***<\/p>\n<p><b>Frage: \u00dcber welche statistischen Angaben <\/b><b>\u00fcber die Donauschifffahrt verf\u00fcgt die Donaukommission?<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>Antwort: <\/b> Die Donaukommission verf\u00fcgt \u00fcber statistische Angaben, die von den Mitgliedstaaten durch Ausf\u00fcllung der statistischen Formulare (je nach Grad der Vollst\u00e4ndigkeit und Zeit der Datenlieferung) vor allem \u00fcber folgende Aspekte \u00fcbermittelt werden:<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bestand, Zusammensetzung und Alter der Flotte der Mitgliedstaaten,<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 G\u00fcterverkehr auf der Donau auf den nationalen Streckenabschnitten der Mitgliedstaaten,<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 G\u00fcterverkehr mit nationalen Schiffen,<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 G\u00fcterumschlag in den H\u00e4fen der Mitgliedstaaten,<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 allgemeine Informationen der Mitgliedstaaten.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">***<\/p>\n<p><b>Frage: Welche DK-Publikationen gibt es zu wirtschaftlichen und statistischen Fragen? <\/b><b><\/b><\/p>\n<p><b>Antwort: <\/b> Dazu geh\u00f6ren z.B.<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Statistische Jahrb\u00fccher der Donaukommission<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Statistische Nachschlagewerke der Donaukommission<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Verzeichnis der Geb\u00fchren, Tarife und Abgaben in der Donauschifffahrt.<\/p>\n<p>Eine ausf\u00fchrliche Auflistung finden Sie unter Men\u00fcpunkt \u201ePublikationst\u00e4tigkeit der DK&#8221; &#8211; \u00a0\u201eKatalog der Publikationen der DK&#8221; &#8211; \u201e6. Statistische und wirtschaftliche Fragen&#8221;.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">***<\/p>\n<p><b>Frage: Wie k\u00f6nnen Publikationen der Donaukommission bestellt werden?<\/b><\/p>\n<p><b>Antwort: <\/b>Zur Bestellung von Publikationen der Donaukommission muss ein E-Mail (<a href=\"mailto:secretariat@danubecommission.org\">secretariat@danubecommission.org<\/a>) abgesendet werden.<\/p>\n<p>***<\/p>\n<p><b>Frage: Wie erfolgt die Bezahlung der bestellten Publikationen<\/b><b>?<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>Antwort: <\/b>Die Bezahlung der von Ihnen bestellten Publikationen erfolgt durch \u00dcberweisung des Betrags in EUR oder HUF auf das Konto des Sekretariats der DK bei der <a href=\"http:\/\/www.mkb.hu\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ungarischen Au\u00dfenhandelsbank (MKB)<\/a>. Bei der \u00dcberweisung in EUR muss im \u201eBestellformular f\u00fcr Publikationen der DK&#8221; der IBAN-Kode Ihrer Bank angegeben werden.<\/p>\n<p><i>Bankangaben bei Zahlungen in EUR: <\/i><i><\/i><\/p>\n<p>Magyar K\u00fclkereskedelmi Bank RT.<\/p>\n<p>V. V\u00e1ci u. 38<\/p>\n<p>H-1051 Budapest, Hungary<\/p>\n<p>10300002-50420009-71004886<\/p>\n<p>IBAN: HU11-1030-0002-5042-0009-7100-4886<\/p>\n<p>BIC code: MKKB HU HB<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><i>Bankangaben bei Zahlungen in HUF:<\/i><\/p>\n<p>Magyar K\u00fclkereskedelmi Bank RT.<\/p>\n<p>V. V\u00e1ci u. 38<\/p>\n<p>H-1051 Budapest, Hungary<\/p>\n<p>10300002-50420009-71003287<\/p>\n<p>BIC code: MKKB HU HB<\/p>\n<p>Bei Zahlungen in HUF wird der Wechselkurs der <a href=\"http:\/\/www.mkb.hu\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">MKB<\/a> am Zahlungstag verwendet.<\/p>\n<p>Bei Zahlungen per Scheck sind alle mit der Bestellung verbundenen Kosten zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">***<\/p>\n<p><b>Frage:\u00a0 Wie wird der Gesamtpreis der bestellten Publikationen berechnet?<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>Antwort: <\/b>Der Gesamtpreis der bestellten DK-Publikationen setzt sich aus dem Preis der Publikation selbst und den Versandkosten zusammen. Der Besteller tr\u00e4gt auch alle mit der Bestellung verbundenen Bankkosten. Die Preise der Publikationen sind im <a href=\"https:\/\/www.danubecommission.org\/dc\/de\/publikationstatigkeit-der-dk\/katalog-der-publikationen-der-donaukommission\/\">\u201eKatalog der Publikationen der DK&#8221;<\/a> aufgef\u00fchrt. Die Versandkosten f\u00fcr die bestellten Publikationen richten sich nach dem Gewicht der Sendung sowie nach dem Zustellort und\u00a0 nach der gew\u00fcnschten Art der Zustellung.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">***<\/p>\n<p><b>Frage: Welche Zustelldienste k\u00f6nnen f\u00fcr die Bestellungen genutzt werden?<\/b><\/p>\n<p><b>Antwort: <\/b>In den letzten Jahren haben unsere Besteller folgende Zustelldienste genutzt: <a href=\"http:\/\/posta.hu\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Ungarische Post<\/a>, <a href=\"http:\/\/www.tnt.com\/express\/hu_hu\/site\/home.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">TNT<\/a>, <a href=\"http:\/\/www.dhl.hu\/hu.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">DHL<\/a>, <a href=\"http:\/\/www.fedex.com\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">FedEx<\/a> und <a href=\"http:\/\/www.ups.com\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">UPS<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">***<\/p>\n<p><b>Frage: <\/b><b>Welches sind die meistgefragten DK-Publikationen?<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>Antwort: <\/b>Am gefragtesten waren in den letzten Jahren folgende Publikationen: Navigationskarten der Donau, \u00dcbersichtskarte der Donau, Statistische Jahrb\u00fccher, Hydrologische Jahrb\u00fccher der Donau, Kilometeranzeiger der Donau, Schiffsf\u00fchrerhandbuch, Protokolle der Donaukommission, usw.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">***<\/p>\n<p><b>Frage: Auf der Grundlage welcher Dokumente erfolgt der Verkauf bzw. die kostenlose Verteilung von Publikationen der Kommission?<\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>Antwort: <\/b>Der Verkauf bzw. die kostenlose Verteilung von Publikationen der Kommission wird von den Vorschriften \u00fcber die Finanzverwaltung der Donaukommission geregelt. Gem\u00e4\u00df Artikel 10.3 dieser Vorschriften erfolgen Verteilung und Verkauf der Publikationen der DK nach folgenden Regeln:<\/p>\n<p>a)\u00a0\u00a0\u00a0 Das Sekretariat versendet kostenlos:<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0h\u00f6chstens 70 % der durch die Tagung genehmigten Anzahl von Exemplaren in den Amtssprachen der Kommission an die Mitgliedstaaten der Donaukommission, unter Ber\u00fccksichtigung des Wunsches des betreffenden Landes;<\/p>\n<p>&#8211;\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0zwei Exemplare an die Stromsonderverwaltungen, an internationale und andere Organisationen.<\/p>\n<p>b)\u00a0\u00a0\u00a0 Die Ver\u00f6ffentlichungen werden den Funktion\u00e4ren und Angestellten des Sekretariats in einer vom Generaldirektor genehmigten Verteilung zur Verf\u00fcgung gestellt.<\/p>\n<p>c)\u00a0\u00a0\u00a0 Wenn ein Mitgliedstaat der Kommission den Wunsch \u00e4u\u00dfert, weitere Exemplare zu erhalten, werden sie zu einem entsprechend den Ver\u00f6ffentlichungskosten festgelegten Preis in der W\u00e4hrung des Haushalts an die angegebene Adresse versandt.<\/p>\n<p>d)\u00a0\u00a0\u00a0 Der Preis der Ver\u00f6ffentlichungen, die f\u00fcr den Verkauf\u00a0 an Organisationen in Nicht-Mitgliedstaaten der Kommission bestimmt sind, wird vom Generaldirektor in Euro auf der Grundlage der tats\u00e4chlichen Ver\u00f6ffentlichungskosten festgelegt.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">***<\/p>\n<p><b>Frage: K\u00f6nnen die Publikationen der <\/b><b>Donaukommission<\/b><b> der letzten Jahre in der Bibliothek der Donaukommission eingesehen werden? <\/b><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\"><b>Antwort: <\/b>Die Nutzung von Publikationen der DK und des sonstigen B\u00fccherbestands der Bibliothek der Donaukommission erfolgt nach vorheriger Absprache des Zeitpunkts (telefonisch oder per E-Mail). Die Nutzung des Bibliotheksbestands der DK ist f\u00fcr alle Nutzer kostenlos.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">***<\/p>\n<p><b>Frage: Wie ist die Einsichtnahme ins Archiv der Donaukommission geregelt?<\/b><\/p>\n<p><b>Antwort: <\/b>Die Einsichtnahme von Archivdokumenten der DK setzt eine vorhergehende\u00a0 schriftliche Vereinbarung voraus.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">***<\/p>\n<p><b>Frage: Unter den h\u00e4ufig gestellten Fragen habe ich keine Antwort auf meine Frage gefunden. Was soll ich tun?<\/b><\/p>\n<p><b>Antwort: <\/b> Das Sekretariat der Donaukommission arbeitet st\u00e4ndig an der Vervollst\u00e4ndigung der Website. Wir empfehlen, uns per E-Mail zu kontaktieren, damit Ihre Frage und die Antwort darauf \u00a0bei der n\u00e4chsten Aktualisierung unserer Website in die Rubrik FAQ aufgenommen werden kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Frage: Welches sind die wichtigsten, von der Donaukommission verfassten Rechtsdokumente zur Regelung der Schifffahrt? &nbsp; Antwort: Die wichtigsten Dokumente zu<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":44,"menu_order":6,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_seopress_robots_primary_cat":"","_seopress_titles_title":"","_seopress_titles_desc":"","_seopress_robots_index":"","colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"class_list":["post-1973","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.danubecommission.org\/dc\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1973","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.danubecommission.org\/dc\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.danubecommission.org\/dc\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.danubecommission.org\/dc\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.danubecommission.org\/dc\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1973"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.danubecommission.org\/dc\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1973\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":16303,"href":"https:\/\/www.danubecommission.org\/dc\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1973\/revisions\/16303"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.danubecommission.org\/dc\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/44"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.danubecommission.org\/dc\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1973"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}