Danube Commission – Donaukommission – Commission du Danube – Дунайская Комиссия
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Sitzung der Arbeitsgruppe für Rechts- und Finanzangelegenheiten der Donaukommission (14. – 16. Oktober 2025)

Die Sitzung der Arbeitsgruppe für Rechts- und Finanzangelegenheiten (WG JUR-FIN) der Donaukommission (DK) fand vom 14. – 16. Oktober 2025 unter dem Vorsitz der Vertreterin der Republik Kroatien, Frau Duška Kunštek, im hybriden Format statt.

Die Delegationen aller Anrainerstaaten (Bundesrepublik Deutschland, Republik Österreich, Republik Bulgarien, Republik Kroatien, Ungarn, Republik Moldau, Rumänien, Republik Serbien, Slowakische Republik und die Ukraine) nahmen an der Sitzung teil.

Die Teilnehmer brachten ihre Solidarität mit der Ukraine zum Ausdruck, die weiterhin unter den russischen Militärangriffen auf die untere Donau leidet und Schaden nimmt, bei denen die Hafeninfrastruktur, die Suprastruktur der Häfen, Schiffe und Fahrzeuge zerstört sowie Menschen, die in den Häfen, Terminals und auf den Schiffen arbeiten, verletzt und getötet werden. Diese Handlungen behindern die freie Schifffahrt und verstoßen im Kern gegen den Grundsatz des Belgrader Übereinkommens über die Regelung der Schifffahrt auf der Donau (1948).[1]

Die Donaukommission setzt den Modernisierungsprozess fort, der mit der Aktualisierung aller Stellenanforderungen in der neuen Struktur des Sekretariats (gültig ab dem 1. Juli 2026) und durch den Einsatz interner Personalressourcen bei beruflicher Neuorientierung mit entsprechenden Fortbildungen sowie durch die Ausarbeitung einer neuen Personalordnung und die Umsetzung des Plans zur Geschlechtergleichstellung für den Zeitraum 2025-2029 abgeschlossen wird. Ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer Professionalisierung der Funktionäre des Sekretariats der Donaukommission ist die Einführung eines neuen Einstellungsverfahrens auf Basis einer offenen Ausschreibung.

Die WG JUR-FIN erörterte wie üblich wichtige rechtliche und finanzielle Fragen in Bezug auf die Umsetzung des Belgrader Übereinkommens und die Schifffahrt auf der Donau: i) Mögliche Maßnahmen zur Verhinderung der Verletzung der Grundsätze des Belgrader Übereinkommens; ii) Zugangsbedingungen zu den Häfen an der Donau; iii) Gültigkeit der von Mitgliedstaaten der Donaukommission, die nicht Mitglieder der Europäischen Union sind, erteilten Schiffsdokumente für Binnenschiffe; iv) Haushaltsentwurf für das Jahr 2026 und andere Fragen; v) Publikationstätigkeit der Donaukommission.

Die Delegationen nahmen die Fortschritte zur Kenntnis, die in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern im Rahmen der Zuwendungsvereinbarung GRANT III, der Projekte PLATINA4Action und DiVINE, des Joint Statements 2.0-Prozesses und der Absichtserklärung mit PIANC erzielt wurden.

Die nächste Sitzung der WG JUR-FIN ist für April 2026 geplant.

[1] Die Donaustaaten haben auf der 100. Tagung am 14. Dezember 2023 einen Beschluss (DK/TAG 100/11) angenommen, in dem die Russische Föderation mit Nachdruck aufgefordert wird, die Konsequenz aus ihren Angriffen zu ziehen und bis zum 29. Februar 2024 vom Belgrader Übereinkommen zurückzutreten, andernfalls würden sich die Donaustaaten ab dem 1. März 2024 gegenüber der Russischen Föderation nicht mehr an ihre Verpflichtungen aus dem Belgrader Übereinkommen gebunden fühlen. Dieser Beschluss trat am 1. März 2024 in Kraft.