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Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen zur RIS-Evaluierung veröffentlicht – Information für NAIADES und die Expertengruppe DINA

 

Am 25. Februar 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission die Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen SWD(2021) 50 und die Zusammenfassung SWD(2021) 51 der Ex-post-Bewertung der Richtlinie 2005/44/EG über harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS).

Mit der Richtlinie werden die Mitgliedstaaten allgemein darauf verpflichtet, die Entwicklung und Umsetzung von RIS in effizienter, erweiterbarer und interoperabler Weise sicherzustellen und Schnittstellen mit Verkehrsmanagementsystemen und kommerziellen Tätigkeiten zu bieten. Die Mitgliedstaaten übermitteln alle relevanten Daten für die Reiseplanung; gewährleisten, dass (auf Binnenwasserstraßen der Klasse Va und darüber) elektronische Schifffahrtskarten zur Verfügung stehen; stellen sicher, dass Nachrichten für die Binnenschifffahrt in standardisierter, codierter und abrufbarer Form bereitgestellt werden; weiter versetzen die Mitgliedstaaten die zuständigen Behörden in die Lage, standardisierte elektronische Meldungen von Schiffen zu empfangen.

Da seit dem Inkrafttreten der Richtlinie (im Jahr 2005) 15 Jahre vergangen sind, wurde es für angebracht gehalten, den Erfolg der RIS-Richtlinie im Vergleich zu den ursprünglichen Erwartungen zu bewerten. Die Bewertung dient der Schaffung und Bereitstellung einer faktischen Grundlage zur Unterstützung weiterer Entscheidungen im Zusammenhang mit der Entwicklung des Rechtsrahmens in diesem Politikbereich, einschließlich einer möglichen Überarbeitung der aktuellen Richtlinie.